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Hauswart GmbH Köln-Nippes

Hausmeisterservice

Winterdienst am Objekt: Wer räumt, was gestreut wird und wohin das Streugut danach kommt

Veröffentlicht am

Verantwortlich für freie Wege ist in der Regel der Eigentümer – er kann die Räum- und Streupflicht auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen, muss sich aber davon überzeugen, dass tatsächlich geräumt wird. Wie weit die Pflicht reicht und in welchem Zeitraum geräumt werden muss, steht in den kommunalen Bestimmungen; unser Winterdienst richtet sich danach.

Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Welche Flächen an Ihrem Objekt betroffen sind und welche Zeiten gelten, ergibt sich aus der Satzung Ihrer Stadt sowie aus Miet- und Verwaltungsverträgen. Bei strittigen Fällen lassen Sie das bitte rechtlich prüfen – wir übernehmen die Arbeit, nicht die Auslegung Ihrer Verträge.

Was unser Winterdienst übernimmt

  • Schnee und Eis auf den Zufahrtswegen beseitigen, damit Ihr Objekt zugänglich bleibt
  • Streugut liefern und auf Fahr- und Gehwegen ausbringen
  • den Einsatz nach den kommunalen Bestimmungen ausrichten
  • das Streugut nach Ende der winterlichen Witterung wieder beseitigen

Pauschale Einsatzzeiten nennen wir bewusst nicht, denn sie hängen von Objekt, Fläche und Witterung ab. Was für Ihr Objekt möglich ist, klären wir vorher am Telefon – nicht erst beim ersten Schneefall.

Warum die Zufahrt vor der Optik kommt

Verschneite und vereiste Zufahrtswege behindern die Erreichbarkeit Ihrer Räumlichkeiten: Der Lieferant kommt nicht heran, Mitarbeitende und Mieter weichen auf Flächen aus, die niemand geräumt hat, und im Notfall verliert jeder Helfer Zeit. Deshalb gilt unsere erste Aufmerksamkeit den Zufahrtswegen: Sie entscheiden darüber, ob Ihr Objekt ohne Verzögerung erreicht werden kann.

Das Ende der Saison gehört dazu

Splitt und Streusalz bleiben nach dem Winter nicht liegen. Streugut wandert sonst in Rasenkanten und Entwässerungsrinnen, setzt Einläufe zu und wird auf trockenem Pflaster selbst zur Rutschgefahr. Wir kümmern uns deshalb auch um die Beseitigung des Streuguts, wenn die winterliche Witterung vorbei ist. Bei Objekten, die wir über die Gebäudebetreuung betreuen, stimmen wir den Termin in Absprache mit Ihnen auf die übrigen Arbeiten am Objekt ab.

Diese vier Punkte klären wir vor der Beauftragung

  • Flächen: Welche Zufahrten, Gehwege, Hauseingänge und Nebenwege gehören dazu – am besten anhand eines Lageplans oder gemeinsam vor Ort.
  • Streugut: Lieferung und Einsatz übernehmen wir – wo es am Objekt gelagert werden kann, sehen wir uns gemeinsam an.
  • Ansprechperson: Enger Kontakt zur Hausverwaltung und zum Eigentümer ist uns wichtig, gerade wenn es im Winter schnell gehen muss.
  • Nachweis: Wenn Sie eine Aufstellung der Einsätze benötigen, sprechen Sie es vor der Beauftragung an – dann klären wir, in welcher Form das geht.

Unser Betrieb sitzt in Köln-Nippes und betreut Objekte in Köln. Ob Ihr Objekt dazugehört, sagen wir Ihnen im ersten Telefonat – ohne Umweg über ein Formular.

Nächster Schritt

Fragen Sie Ihr Angebot an

Vor der Saison ist der beste Zeitpunkt, den Winterdienst für Ihr Objekt zu klären. Rufen Sie an: Wir gehen die Flächen mit Ihnen durch und nennen Ihnen einen fairen, marktgerechten Preis.

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Winterdienst, Gebäudebetreuung, Sprinklerwart und die Gestellung von Hausmeistern: Was unser HausMeisterservice übernimmt, steht auf der Leistungsseite.

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