Der Sprinklerwart ist die Fachkraft, die eine Sprinkler- oder Sprühwasserlöschanlage im laufenden Betrieb im Blick behält: Er kontrolliert die Anlage regelmäßig, hält ihren Zustand schriftlich fest und meldet Auffälligkeiten, bevor daraus ein Ausfall wird. Genau dafür stellen wir Ihnen eine kompetente und gut ausgebildete Fachkraft zur Seite – für den Betrieb, die Installation und die Funktionstüchtigkeit Ihrer Anlage.
Diese Aufgaben gehören zum Alltag
Der Zuschnitt hängt an Ihrer Anlage und an dem, was Ihre Anlagendokumentation vorgibt. Üblicherweise gehören dazu:
- Regelmäßige Kontrollgänge: Wasserversorgung und Vorratsbehälter, Ventilstellungen, Alarmventilstation und der Frostschutz in unbeheizten Bereichen.
- Sichtkontrolle der Sprinkler: unbeschädigte Düsen und ein freier Sprühbereich – Regale, Zwischenwände oder gelagerte Ware dürfen ihn nicht verdecken.
- Dokumentation: Kontrollen, Störungen und ausgeführte Arbeiten werden im Betriebsbuch nachvollziehbar festgehalten.
- Störungen melden und begleiten: abstellen, was sich abstellen lässt, und für alles Weitere die zuständige Fachfirma einbinden.
- Ansprechpartner sein: für Sachverständige, für Ihren Versicherer und für die Hausverwaltung, wenn Termine am Objekt anstehen.
Der Sprinklerwart ersetzt weder die Wartung durch eine Sprinkler-Fachfirma noch die wiederkehrende Prüfung durch Sachverständige. Er sorgt dafür, dass die Anlage zwischen diesen Terminen in einem einwandfreien Zustand bleibt und niemand eine Störung übersieht.
Wann Ihr Objekt einen Sprinklerwart braucht
Grundsätzlich immer dann, wenn eine Sprinkler- oder Sprühwasserlöschanlage vorhanden ist und jemand benannt sein muss, der sie betreut. Ob und in welchem Umfang das für Sie gefordert ist, ergibt sich aus Ihrer Baugenehmigung, der Anlagendokumentation und den Anforderungen Ihres Sachversicherers – das ist der Punkt, den Sie vor der Beauftragung klären sollten, im Zweifel mit Ihrem Versicherer oder einer Fachberatung.
In der Praxis kommt die Frage meist in einer dieser Situationen auf: Das Objekt wechselt den Eigentümer oder die Verwaltung, die Kollegin oder der Kollege mit dieser Aufgabe ist nicht mehr im Haus, oder die Anlage wurde erweitert und niemand hat die Betreuung nachgezogen.
Warum der Sprinklerwart bei uns nicht allein kommt
Wer eine Löschanlage betreut, muss das Objekt kennen. Zu unserer Gebäudebetreuung gehören ohnehin die Wartung und Kontrolle der Gebäudeanlagen, die Bedienung von Sicherheitstechnik und die Ausführung von Reparaturen – der Sprinklerwart ist damit kein einzelner Termin im Kalender, sondern Teil der Betreuung Ihres Objekts. Was dabei elektrisch anfällt, von der Störmeldeleitung bis zur Beleuchtung im Technikraum, übernimmt unser ElektroMeisterbetrieb aus demselben Haus.
Diese Angaben brauchen wir für ein Angebot
- Handelt es sich um eine Sprinkler- oder um eine Sprühwasserlöschanlage?
- Wie wird das Objekt genutzt, und welche Bereiche deckt die Anlage ab?
- Gibt es ein Betriebsbuch und eine vollständige Anlagendokumentation?
- Besteht ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma – und wer ist dort Ihr Kontakt?
- Wer entscheidet am Objekt, wenn eine Störung auftritt?
Diese Punkte gehen wir im ersten Telefonat mit Ihnen durch. Danach wissen Sie, welchen Umfang wir übernehmen können – und was weiterhin bei Ihrer Sprinkler-Fachfirma bleibt.