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Hauswart GmbH Köln-Nippes

Elektrotechnik

E-Check im Büro: Welche Prüffristen gelten und wie die Prüfung abläuft

Veröffentlicht am

Im Büro gelten zwei Fristen: Ortsveränderliche, also bewegliche Geräte werden alle zwei Jahre geprüft, ortsfeste, fest installierte Anlagen und Geräte alle vier Jahre. Prüfen darf das nur, wer dafür ausgebildet ist – wir führen den E-Check mit unseren eigenen Fachkräften aus.

Die beiden Fristen im Überblick

alle 2 Jahre
ortsveränderliche, bewegliche Geräte wie PC, Kaffeemaschine oder Bildschirm
alle 4 Jahre
ortsfeste, fest installierte Anlagen und Geräte wie Elektroherd oder Netzwerkleitungen

Diese beiden Fristen gelten für Büroräume und stehen auch auf der Seite zu unserem E-Check und den Elektroarbeiten. Für Wohneigentum und für Objekte, die eine Hausverwaltung betreut, hängt der Prüfumfang von Nutzung und Ausstattung ab. Was für Ihr Objekt sinnvoll ist, klären wir vorab am Telefon; verbindliche Vorgaben für Ihren Einzelfall nennen Ihnen Ihre Gefährdungsbeurteilung, Ihr Versicherer oder eine Fachberatung.

Was bei einer Prüfung passiert

Ein E-Check läuft in mehreren Schritten ab. Üblich sind diese vier:

  • Sichtprüfung: Gehäuse, Leitungen, Stecker und Schalter werden auf Beschädigungen, Hitzespuren und unzulässige Provisorien angesehen.
  • Messung: Schutzleiter, Isolationswiderstand und Berührungsstrom werden gemessen – das deckt Fehler auf, die man nicht sehen kann.
  • Funktionsprüfung: Schutzeinrichtungen wie der Fehlerstromschutzschalter müssen im Ernstfall auslösen; genau das wird ausgelöst und kontrolliert.
  • Dokumentation: Das Ergebnis wird protokolliert, geprüfte Geräte werden gekennzeichnet, und Sie wissen, wann die nächste Prüfung fällig ist.

Fällt ein Gerät durch, heißt das nicht automatisch Ersatz. Oft genügt eine Reparatur, ein neues Anschlusskabel oder das Austauschen einer überlasteten Steckdosenleiste. Was wir feststellen, sagen wir Ihnen direkt – und was daraus folgt, entscheiden Sie.

So bereiten Sie den Termin vor

Je klarer vorher ist, was geprüft wird, desto kürzer bleibt die Unterbrechung im Büroalltag. Hilfreich sind:

  • eine grobe Übersicht der Arbeitsplätze und Geräte – Stückzahlen genügen
  • Zugang zu Verteilern, Technik- und Serverräumen und, falls nötig, die passenden Schlüssel
  • eine Ansprechperson im Objekt, die weiß, welche Geräte nicht abgeschaltet werden dürfen
  • ein Hinweis auf bekannte Auffälligkeiten: flackernde Leuchten, warme Stecker, Sicherungen, die fallen

Sagen Sie uns vorher, ob im laufenden Betrieb geprüft werden soll. Was sich einrichten lässt, besprechen wir am Telefon, bevor ein Termin steht.

Warum ein Termin oft mehr erledigt als die Prüfung

Bei einer Prüfung fällt fast immer etwas auf, das ohnehin auf der Liste stand: eine defekte Leuchte im Treppenhaus, ein Rauchmelder, dessen Batterie nachlässt, eine Sprechanlage, die nur noch auf einer Seite funktioniert. Weil wir Elektromeisterbetrieb und Hausmeisterservice in einem Haus sind, muss dafür kein zweiter Betrieb anfahren: Beleuchtungsanlagen, Innen- und Außenbeleuchtung, Rauchmelder, Sprechanlagen und Reparaturen gehören zu unseren Elektroleistungen, die Betreuung des Objekts zu unserem HausMeisterservice.

Vor größeren Vorhaben lohnt sich ein Gespräch vorab. Unsere E-Beratung klärt, was zuerst angefasst werden sollte – und was warten kann, bis die nächste Frist ansteht.

Nächster Schritt

Fragen Sie Ihr Angebot an

Sie brauchen einen E-Check für Ihr Büro, Ihr Wohneigentum oder Ihre Hausverwaltung? Rufen Sie an – wir hören uns an, was geprüft werden soll, und nennen Ihnen einen fairen, marktgerechten Preis.

Passend dazu

Auf der Seite unseres ElektroMeisterbetriebs finden Sie die Prüffristen und alle Elektroleistungen, die wir für Ihr Büro übernehmen.

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